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   OLG Saarbrücken, 10.05.2022 - 6 WF 54/22   

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https://dejure.org/2022,49887
OLG Saarbrücken, 10.05.2022 - 6 WF 54/22 (https://dejure.org/2022,49887)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.05.2022 - 6 WF 54/22 (https://dejure.org/2022,49887)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. Mai 2022 - 6 WF 54/22 (https://dejure.org/2022,49887)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • familienrechtsiegen.de

    Einbenennung Kind - Einwilligungersetzung des nicht sorgeberechtigten Elternteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG §§ 58 ff.
    Unterlassen einer amtswegig gebotenen Sachverhaltsaufklärung in einem Einbenennungsverfahren; Ersetzung der Einwilligung eines nicht sorgeberechtigten Elternteils in eine Einbenennung; Persönliche Anhörung des nicht sorgeberechtigten Elternteils

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die vom sorgeberechtigten ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils zur Einbenennung des Kindes muss für Kindeswohl erforderlich sein - Konfliktpotential aufgrund unterschiedlicher Namensführung rechtfertigt keine Einbenennung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 945
  • FamRZ 2022, 1196
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 88/99

    Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.05.2022 - 6 WF 54/22
    Besteht zu ihm seit Längerem kein Kontakt mehr, so ist auch zu prüfen, ob der sorgeberechtigte Elternteil seiner eigenen, § 1684 Abs. 2 BGB entspringenden Obliegenheit, den Kontakt zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigten anderen Elternteil zu fördern, ausreichend nachgekommen ist (vgl. zum Ganzen BGH FamRZ 2005, 889; 2002, 94; Senatsbeschlüsse vom 24. September 2013 - 6 UF 163/13 -, vom 22. Juni 2009 - 6 UF 14/09 - und vom 25. November 2002 - 6 UF 79/02 - Beschlüsse des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 2. September 2013 - 9 WF 61/13 -, FamRZ 2014, 488, vom 20. September 2012 - 9 WF 52/12 - und vom 1. Juli 2002 - 9 UF 81/02 -, OLGR Saarbrücken 2002, 367).
  • BGH, 10.03.2005 - XII ZB 153/03

    Voraussetzungen der Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils in die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.05.2022 - 6 WF 54/22
    Besteht zu ihm seit Längerem kein Kontakt mehr, so ist auch zu prüfen, ob der sorgeberechtigte Elternteil seiner eigenen, § 1684 Abs. 2 BGB entspringenden Obliegenheit, den Kontakt zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigten anderen Elternteil zu fördern, ausreichend nachgekommen ist (vgl. zum Ganzen BGH FamRZ 2005, 889; 2002, 94; Senatsbeschlüsse vom 24. September 2013 - 6 UF 163/13 -, vom 22. Juni 2009 - 6 UF 14/09 - und vom 25. November 2002 - 6 UF 79/02 - Beschlüsse des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 2. September 2013 - 9 WF 61/13 -, FamRZ 2014, 488, vom 20. September 2012 - 9 WF 52/12 - und vom 1. Juli 2002 - 9 UF 81/02 -, OLGR Saarbrücken 2002, 367).
  • OLG Saarbrücken, 20.09.2012 - 9 WF 52/12

    Einbenennung: Verfahrensmäßige Voraussetzungen bei beantragter Ersetzung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.05.2022 - 6 WF 54/22
    Besteht zu ihm seit Längerem kein Kontakt mehr, so ist auch zu prüfen, ob der sorgeberechtigte Elternteil seiner eigenen, § 1684 Abs. 2 BGB entspringenden Obliegenheit, den Kontakt zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigten anderen Elternteil zu fördern, ausreichend nachgekommen ist (vgl. zum Ganzen BGH FamRZ 2005, 889; 2002, 94; Senatsbeschlüsse vom 24. September 2013 - 6 UF 163/13 -, vom 22. Juni 2009 - 6 UF 14/09 - und vom 25. November 2002 - 6 UF 79/02 - Beschlüsse des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 2. September 2013 - 9 WF 61/13 -, FamRZ 2014, 488, vom 20. September 2012 - 9 WF 52/12 - und vom 1. Juli 2002 - 9 UF 81/02 -, OLGR Saarbrücken 2002, 367).
  • OLG Saarbrücken, 02.09.2013 - 9 WF 61/13

    Name des Kindes: Voraussetzungen einer "additiven Einbenennung"

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.05.2022 - 6 WF 54/22
    Besteht zu ihm seit Längerem kein Kontakt mehr, so ist auch zu prüfen, ob der sorgeberechtigte Elternteil seiner eigenen, § 1684 Abs. 2 BGB entspringenden Obliegenheit, den Kontakt zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigten anderen Elternteil zu fördern, ausreichend nachgekommen ist (vgl. zum Ganzen BGH FamRZ 2005, 889; 2002, 94; Senatsbeschlüsse vom 24. September 2013 - 6 UF 163/13 -, vom 22. Juni 2009 - 6 UF 14/09 - und vom 25. November 2002 - 6 UF 79/02 - Beschlüsse des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 2. September 2013 - 9 WF 61/13 -, FamRZ 2014, 488, vom 20. September 2012 - 9 WF 52/12 - und vom 1. Juli 2002 - 9 UF 81/02 -, OLGR Saarbrücken 2002, 367).
  • OLG Saarbrücken, 01.07.2002 - 9 UF 81/02

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.05.2022 - 6 WF 54/22
    Besteht zu ihm seit Längerem kein Kontakt mehr, so ist auch zu prüfen, ob der sorgeberechtigte Elternteil seiner eigenen, § 1684 Abs. 2 BGB entspringenden Obliegenheit, den Kontakt zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigten anderen Elternteil zu fördern, ausreichend nachgekommen ist (vgl. zum Ganzen BGH FamRZ 2005, 889; 2002, 94; Senatsbeschlüsse vom 24. September 2013 - 6 UF 163/13 -, vom 22. Juni 2009 - 6 UF 14/09 - und vom 25. November 2002 - 6 UF 79/02 - Beschlüsse des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 2. September 2013 - 9 WF 61/13 -, FamRZ 2014, 488, vom 20. September 2012 - 9 WF 52/12 - und vom 1. Juli 2002 - 9 UF 81/02 -, OLGR Saarbrücken 2002, 367).
  • BGH, 09.01.2002 - XII ZB 166/99

    Ersetzung der Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.05.2022 - 6 WF 54/22
    Solange dies nicht erfolgt ist, kommt eine Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils nach § 1618 S. 4 BGB bereits formal nicht in Betracht (siehe dazu Senatsbeschlüsse vom 9. April 2013 - 6 WF 50/13 - und vom 18. Juli 2003 - 6 WF 37/03 - vgl. auch BGH FamRZ 2002, 1330; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1059 und 1735; 2001, 570).
  • BVerfG, 10.12.2019 - 1 BvR 2214/19

    Nichtannahmebeschluss betreffend die Anforderungen an die Grundlagen der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.05.2022 - 6 WF 54/22
    Dies verkennt, dass aufgrund der den antragstellenden Elternteil - hier die Mutter - treffenden Darlegungs- und Feststellungslast (siehe dazu nur Grüneberg/Götz, BGB, 81. Aufl., § 1618, Rz. 18 a.E. m.w.N.) die Ersetzung der Einwilligung volle richterliche Überzeugung vom Vorliegen der Tatbestandsmerkmale des § 1618 BGB erfordert, wobei die diesbezüglichen Anforderungen an die - dem Tatrichter durch § 37 FamFG überantwortete - freie Beweiswürdigung im Beweismaß denjenigen entsprechen, welche in der Rechtsprechung zu § 286 ZPO herausgebildet worden sind (vgl. dazu BVerfG FamRZ 2020, 422).
  • OLG Brandenburg, 07.01.2002 - 9 UF 248/01

    Ersetzung der Zustimmung zur Einbenennung eines Kindes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.05.2022 - 6 WF 54/22
    Solange dies nicht erfolgt ist, kommt eine Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils nach § 1618 S. 4 BGB bereits formal nicht in Betracht (siehe dazu Senatsbeschlüsse vom 9. April 2013 - 6 WF 50/13 - und vom 18. Juli 2003 - 6 WF 37/03 - vgl. auch BGH FamRZ 2002, 1330; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1059 und 1735; 2001, 570).
  • BGH, 25.01.2023 - XII ZB 29/20

    Ersetzung der Einwilligung des beteiligten Kindesvaters in die Einbenennung des

    bb) Soweit der Senat die Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils über die vorstehend aufgeführten Grundsätze hinausgehend erst dann als erforderlich angesehen hat, wenn konkrete Umstände vorliegen, die das Kindeswohl gefährden, und wenn die Einbenennung daher unerlässlich ist, um Schaden vom Kind abzuwenden (Senatsbeschlüsse vom 10. März 2005 - XII ZB 153/03 - FamRZ 2005, 889, 890 und vom 9. Januar 2002 - XII ZB 166/99 - FamRZ 2002, 1330; ebenso zuletzt OLG Saarbrücken FamRZ 2022, 1196), ist daran nicht festzuhalten (insoweit zutreffend auch OLG Frankfurt FamRZ 2022, 264, 265 f.; vgl. auch BVerwG FamRZ 2002, 1104, 1108).
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